- Gruppierungsplan
- 1. Begriff: Teil der 1969 eingeführten neuen Systematik der öffentlichen Haushaltspläne (⇡ Haushaltssystematik) neben dem ⇡ Funktionenplan. Der G. gliedert die Einnahmen und Ausgaben einzelner Titel nach ökonomischen Gesichtspunkten; eine Gruppierungskennziffer ermöglicht es, jeden Ansatz im ⇡ Haushaltsplan dem G. zuzuweisen.- 2. Gliederungskennziffern: 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben; 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen; 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke; 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, bes. Finanzierungseinnahmen; 4 Personalausgaben; 5 sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen etc., Ausgaben für Schuldendienst; 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke; 7 Baumaßnahmen; 8 sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen; 9 besondere Finanzierungsausgaben.- 3. Von besonderer Bedeutung für die ⇡ volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion: Nach den Kriterien der ⇡ Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ist es möglich, den Haushalt z.B. nach seinen konjunkturellen Impulsen bzw. allgemein nach seinen Wirkungen auf volkswirtschaftliche Aggregate hin zu untersuchen.- Vgl. auch ⇡ Gruppierungsübersicht.
Lexikon der Economics. 2013.